Umsatzsteuerrechtliche Fragen gehören zu den großen Herausforderungen beim Export von Lebensmitteln aus Deutschland. Nicht nur unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in den Zielländern müssen beachtet werden, es stellt sich auch regelmäßig die Frage, welche nationale Mehrwertsteuer angewendet werden muss. Hinzu kommen Erschwernisse, die allein die deutsche Verwaltung schafft.
Dazu zählt u.a. die sogenannte „Gelangensbestätigung“, welche zum Jahresanfang und als Anachronismus in Zeiten fortschreitender Digitalisierung als reines Papierdokument eingeführt wurde. Dieses rein deutsche Nachweisdokument der tatsächlichen Ausfuhr bei Lieferungen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, erschwert deutlich die Bürokratie der Exporteure.
Insbesondere der Gelangensbestätigung widmete sich das gemeinsame Seminar von German Meat und German Sweets am 02. Mai 2012 in Frankfurt. 20 Vertreter exportierender Unternehmen aus der Fleisch- und Süßwarenbranche nahmen an der Veranstaltung teil. Das Seminar bot breiten Raum für Diskussionen und die Darstellung von speziellen Fallkonstruktionen der Lebensmittelwirtschaft.